Eine unterzeichnete Vollmacht ist immer dann erforderlich, wenn ich mit einer Gegenpartei Kontakt aufnehmen soll. Deshalb können Sie bei Bedarf die als PDF gespeicherte Vollmacht ausdrucken und unterschrieben an mich zurücksenden an die Adresse:
In eiligen Fällen können Sie diese auch vorab faxen unter 04261 3978.
Rechtsanwalt Lars Meye
Wittorfer Straße 39
27356 Rotenburg.
Haben Sie sich von Ihrem Partner / von Ihrer Partnerin getrennt und den Enstchluß gefasst, die Ehe durch eine Scheidung zu beenden?
Gerne beraten und vertreten wir Sie in allen Angelegenheiten um die Ehescheidung. Hierbei ist es uns wichtig, nach Möglichkeit ausgewogene Regelungen für diegemeinsamen Belange der Eheleute zu suchen, da Sie sich auch nach der Scheidung "auf Augenhöhe" begegnen können sollten.
Ob Versorgungsausgleich, Umgangsrecht, elterliche Sorge, Zugewinn oder Unterhalt. Wir finden für Sie eine faire Lösung!
In dem PDF-Dokument, dass Sie im Anschluß an diesen Text laden können, werden alle notwendigen Informationen für die Durchführung eines Ehescheidungsverfahrens abgefragt.
Nehmen Sie sich einfach in aller Ruhe die Zeit, den Fragebogen auszfüllen und bringen Sie ihn zum Beratungstermin in die Kanzlei mit. Ausgehend von diesen Daten verschaffen wir uns gemeinsam einen schnellen Überblick über Ihre Situation und die notwendigen Schritte.
Anwalt kostet Geld! Wenn Sie sich mit einem Rechtsproblem an einen Anwalt wenden, muss der natürlich auch bezahlt werden. Das ist nicht anders als wenn Sie sich beim Friseur die Haare schneiden lassen. Unabhängig davon haben Sie unter Umständen später einen Anspruch darauf, dass der Gegner eines Rechtsstreites Ihnen die ausgelegten Kosten für Ihren Anwalt ersetzt. Das gibt es beim Friseur natürlich nicht!
Sofern Sie wirtschaftlich leider nicht in der Lage sind, die Kosten für eine aussergerichtlich anwaltliche Beratung oder Vertretung aus eigenen Mitteln aufzubringen, haben Sie die Möglichkeit, Beratungshilfe beim für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht zu beantragen.
Hierfür müssen Sie in einem Formblatt Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse angeben und belegen (Kontoauszüge, Lohnabrechnung etc.).
Das Formblatt können Sie auch am Computer ausfüllen, sie finden es nach diesem Text als PDF.
Um einen Anspruch auf Beratungshilfe geltend machen zu können, dürfen Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Ob Beratungshilfe für Sie überhaupt in Betracht kommt, können Sie auf der Internetseite der Kollegin Rechtsanwältin Grit Andersch berechnen lassen.
Wichtig: Sobald Sie der Meinung sind, Beratungshilfe erhalten zu können, sprechen Sie mit Ihrem Anwalt darüber. Nur so kann Ihr Anspruch frühzeitig geprüft und berücksichtigt werden
Was für den außergerichtlichen Bereich mit der Beratungshilfe gilt, gilt natürlich erst recht für das gerichtliche Klageverfahren. Hier heisst die staatlich Unterstützung dann Prozeßkostenhilfe (PKH), in familiengerichtlichen Verfahren Verfahrenskostenhilfe (VKH).
Auch hier müssen anhand eines Formblattes wieder die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse angegeben werden. Auch dieses Formblatt finden Sie unten als PDF.
Wichtig zu wissen ist, dass die Prozesskostenhilfe immer nur die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes, die Gerichtskosten, Zeugen- und Sachverständigenkosten abdeckt.
Die Prozesskostenhilfe zahlt nicht die Kosten der anwaltlichen Vertretung des Gegners, soweit Sie in dem Rechtsstreit ganz oder teilweise unterliegen.
Alles wichtige zum Ausfüllen des Antrags finden Sie in den Hinweisen, die Sie im folgenden Link herunterladen können: